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Sind Sie mit Ihrer gesetzlichen Krankenkasse unzufrieden, können Sie zwischen einer großen Anzahl von Krankenkassen wählen. Das gilt für die Versicherten der AOK, der Betriebs-, Innungs- und Ersatzkassen sowie der Knappschaft. Auch Personen die sich erstmals in der gesetzlichen Krankenkasse versichern, haben diese Auswahl.

 

Der Beitragssatz ist seit Januar 2009 bei allen Krankenkassen gleich. Er beträgt ab dem 01. Januar 2015 einheitlich 14,6% zzgl. eines möglichen kassenabhängigen Zusatzbeitrages. Bemessungsgrundlage für Ihren Beitrag ist Ihr beitragspflichtiges Bruttoeinkommen bis maximal zur Beitragsbemessungsgrenze. Durch unterschiedliche Zusatzbeiträge haben Sie Sparpotenzial.

Lassen Sie sich beraten.

 

Wenn Sie der privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind besteht seit Jahresbeginn 2009 eine Versicherungspflicht. Sie müssen mindestens Leistungen für ambulante und stationäre Heilbehandlungen vereinbaren. Dabei ist eine Selbstbeteiligung bis zu 5.000,--Euro im Kalenderjahr zulässig. Sinnvoll kann aber maximal nur ein jährlicher Selbstbehalt von 1.000,--Euro bei Selbstständigen und bei Arbeitnehmern von 500,--Euro sein. Wir beraten Sie gerne.